Rechnungshof bestätigt EHC als Bestbieter

Im Februar 2007 bestätigt der Rechnungshof die Vergabe der Betreuungsleistungen an European Homecare (EHC). Im Rahmen einer internationalen Ausschreibung hat das BM.I die Flüchtlingsbetreuung im Jahr 2003 privatisiert. Nun beantwortet der Rechnungshof die Frage „Wer war Bestbieter?“ mit einer eindeutigen Antwort.

Der Rechnungshof im Wortlaut (RH-Bericht 2007/1, Seite 42, 20.1-20.2.):

„Im Jahr 2002 traf das BMI die grundsätzliche Entscheidung, die Betreuung der Asylwerber in den vier Bundesbetreuungs-stellen (Traiskirchen, Reichenau, Bad Kreuzen und Thalham) auszulagern. Im Rahmen eines offenen EU–weiten Vergabeverfahrens erteilte das BMI im Februar 2003 den Zuschlag an das von der Zuschlagskommission als Bestbieter ermittelte private Betreuungsunternehmen.
Als gewichtete Zuschlagskriterien waren Preis (65%), Bereitschaft zur Personalübernahme (20%) und Qualität (15%) festgelegt worden.
Nach Ansicht des RH sollte bei der Vergabe von Leistungen wie der Betreuung von Asylwerbern der Schwerpunkt nicht in derart überwiegendem Ausmaß auf das Zuschlagskriterium Preis gelegt werden.
Im konkreten Fall hätte eine stärkere Berücksichtigung der Qualität zu keinem Bietersturz geführt.”

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