Betreuung im Flughafen Düsseldorf

Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält auf dem Transit-gelände des Flughafens Düsseldorf eine Unterkunft für neu angekommene ausländische Flüchtlinge, die dort aufgrund der Bestimmungen des sogenannten Flughafenverfahrens gemäß § 18 a AsylVfG bis zu max. 19 Tage verbleiben. Sollte innerhalb dieser Frist das Asylverfahren – einschließlich des gerichtlichen Eilverfahrens – nicht abgeschlossen sein, darf der Asylbewerber offiziell in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Weit über 90 % dieser Personen werden jedoch vorher in ihre Heimat zurückgeschickt.

Dadurch stehen die Betroffenen unter einem besonderen Druck, zumal sie das Transitgelände nicht verlassen dürfen. Den Schwerpunkt unserer Betreuung legen wir daher auf die soziale Begleitung. Neben Übersetzungs- und Dolmetscher-arbeiten setzen sich unsere mehrsprachigen Sozialbetreuer mit den Betroffenen vor allem über ihre momentane Lebens-situation auseinander, natürlich auch in Zusammenarbeit mit der vor Ort ansässigen Verfahrensberatung. Oft leisten unsere Betreuer auch Gesellschaft bei Freizeitaktivitäten zur Überwindung der zwangsläufig auftretenden Langeweile.

Darüber hinaus statten wir die Flüchtlinge mit Bekleidung und allen für den Haushalt erforderlichen Artikeln aus, einschließlich der Lebensmittel zur Selbstverpflegung. Bei Bedarf helfen wir den Bewohnern bei der Zubereitung des Essens und leisten ihnen dabei Gesellschaft. Auch die Reinigung der Wäsche wird kurzfristig durch uns gewährleistet.