| Betreuung im Flughafen Düsseldorf
Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält
auf dem Transit-gelände des Flughafens Düsseldorf
eine Unterkunft für neu angekommene ausländische
Flüchtlinge,
die dort aufgrund der Bestimmungen des sogenannten Flughafenverfahrens
gemäß § 18
a AsylVfG bis zu max. 19 Tage verbleiben. Sollte innerhalb
dieser Frist das Asylverfahren – einschließlich
des gerichtlichen Eilverfahrens – nicht abgeschlossen
sein, darf der Asylbewerber offiziell in die Bundesrepublik
Deutschland einreisen. Weit über 90 % dieser
Personen werden jedoch vorher in ihre Heimat
zurückgeschickt.
Dadurch stehen die Betroffenen unter
einem besonderen Druck, zumal sie das Transitgelände
nicht verlassen dürfen.
Den Schwerpunkt unserer Betreuung legen wir daher auf die
soziale Begleitung. Neben Übersetzungs- und Dolmetscher-arbeiten
setzen sich unsere mehrsprachigen Sozialbetreuer
mit den Betroffenen vor allem über ihre momentane
Lebens-situation auseinander, natürlich auch in Zusammenarbeit
mit der vor Ort ansässigen
Verfahrensberatung. Oft leisten unsere Betreuer
auch Gesellschaft bei Freizeitaktivitäten zur Überwindung
der zwangsläufig auftretenden Langeweile.
Darüber hinaus statten wir die Flüchtlinge
mit Bekleidung und allen für den Haushalt erforderlichen
Artikeln aus, einschließlich der Lebensmittel zur
Selbstverpflegung. Bei Bedarf helfen wir den Bewohnern bei
der Zubereitung des Essens und leisten ihnen dabei Gesellschaft.
Auch die Reinigung der Wäsche wird kurzfristig durch
uns gewährleistet. |